Kostenübernahme
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten heutzutage osteopathische Behandlungen ganz oder anteilig.
Ich erfülle durch meine Ausbildung und Verbandszugehörigkeit (BVO) sämtliche Bedingungen zur Erstattung durch die GKV.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Dokumente Sie benötigen (Empfehlung /Rezept vom Arzt), damit eine Kostenübernahme erfolgen kann.
Ob Ihre Kasse osteopathische Behandlungen unterstützt oder erstattet, erfahren Sie hier!
Für privat versicherte Patienten (private Vollversicherung, private Zusatzversicherung, Beihilfe, PostbeamtenKK…) erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).