Kostenübernahme

Viele gesetzliche Kran­ken­kassen erstatten heut­zu­tage osteo­­pa­thische Be­hand­lun­gen ganz oder anteilig.

Ich erfülle durch meine Aus­bil­dung und Ver­bands­zu­ge­hörig­keit (BVO) sämt­li­che Be­din­gun­gen zur Er­stat­tung durch die GKV.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Dokumente Sie benötigen (Empfehlung /Rezept vom Arzt), damit eine Kos­ten­über­nahme erfolgen kann.

Ob Ihre Kasse osteopathische Behandlungen unterstützt oder erstattet, erfahren Sie hier!

Für privat versicherte Pa­tien­ten (pri­va­te Voll­ver­siche­rung, pri­vate Zu­satz­ver­siche­rung, Bei­hilfe, Post­beamtenKK…) er­folgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heil­praktiker (GebüH).